Der Chefarzt der Klinik verfügt über die volle Weiterbildungsermächtigung für die Basischirurgie nach der neuen Weiterbildungsordnung Sachsen-Anhalt vom 16.04.2005 sowie eine teilweise Weiterbildung für den Facharzt Orthopädie und Unfallchirurgie.
Nach der alten Weiterbildungsordnung liegt die Weiterbildungsermächtigung zur Ausbildung in der Chirurgie von 42 Monaten und in der Unfallchirurgie von 12 Monaten vor.
Die aktuellen Weiterbildungsermächtigungen erfahren Sie hier.