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3-G-Regelung gilt im Altmark-Klinikum

Der Pandemiestab des Altmark-Klinikums hat beschlossen, die Besuchs-Voraussetzungen nach den Vorgaben der Eindämmungsverordnung des Landes anzupassen. Demnach sind die bisher geforderten negativen Testergebnisse aus einem Schnelltest-Zentrum für einen Besuch oder eine Untersuchung im Altmark-Klinikum bis auf medizinische notwendige Ausnahmen (z. B. Chemopatienten) für Geimpfte und Genesene nicht mehr notwendig.

Damit gilt wieder die 3-G-Regel in den Krankenhäusern des Altmark-Klinikums. „Um die Abläufe am Empfang nicht unnötig zu strapazieren, möchten wir darauf hinweisen, dass wir auf das Verantwortungsbewusstsein unserer Besucher und Patienten gegenüber den Mitmenschen setzen und für eine aktive Unterstützung sehr dankbar sind. Wir bitten höflichst, den Impfausweis, Genesenenschein oder ein negatives Testergebnis unaufgefordert beim Betreten des Foyers den Mitarbeitenden am Empfang vorzulegen“, erklärt Florian Landsmann, Kaufmännischer Direktor des Altmark-Klinikums. Ausgenommen sind von der 3-G-Regel die Chemopatienten. Diese Patienten haben einen separaten Zugang ins Klinikum und werden zu den geltenden Testprozessen individuell informiert.

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