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Besuchende und Mitarbeitende sind von der Testpflicht im Altmark-Klinikum befreit

Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle setzt die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März aus: In Krankenhäusern und Pflegeheimen soll es keine Testpflicht mehr geben. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucherinnen und Besucher verpflichtend. 

Das heißt: Neben den Besucherinnen und Besucher sind auch ambulante Patient*innen, die im Altmark-Klinikum z. B. die Radiologie oder die BG-Sprechstunde sowie die Arztpraxen des Fachärztlichen Zentrums aufsuchen, weiterhin angehalten eine FFP-2-Maske zu tragen.

Weiterhin hat der Schutz von vulnerablen Gruppen im Altmark-Klinikum Priorität. Daher werden stationär aufzunehmende Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer respiratorischen Erkrankung bei der Aufnahme mit einem Schnelltest getestet, um bei einem positiven Testergebnis entsprechende Hygienemaßnahme begleitend zum Heilungsprozess zu ergreifen. Auch während des Aufenthaltes auf den Stationen wird auf die Entwicklung von Symptomen einer respiratorischen Erkrankung mit Schnelltestungen geachtet, um eine Verbreitung zu vermeiden.

Die täglichen Besuchszeiten von 15:00 bis 18:00 Uhr und die damit verbundenen Regelungen (Pro Patient – 1 Besucher*in – 1 Stunde) bleiben bis zum 7. April 2023 bestehen.

Mehr erfahren? Hier reinklicken -> Wichtige Informationen für Patient*innen