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Besuchszeiten und Regelungen bleiben im Altmark-Klinikum weitestgehend bestehen

Maximal 2 Personen sind als Besuch für 1 Stunde zugelassen

Gardelegen/Salzwedel.  Das Direktorium des Altmark-Klinikums hält auch nach Ende der Pandemie an den bisherigen Besuchszeiten am Nachmittag fest. Diese sind Bestandteil der gültigen Hausordnungssatzung: Besucherinnen und Besucher sind in Gardelegen und in Salzwedel täglich – also auch am Wochenende oder feiertags  – in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr willkommen. Pro Patientin oder Patient sind 2 Besucher gestattet. Kinder zählen in Person als Besuchende. Mehr als eine Stunde sollte die Besuchszeit nicht andauern.

„Die Besuchszeiten haben wir an die laufenden medizinischen Versorgungs- und Behandlungsprozesse angepasst. Im Sinne des Patientenwohls sind wir bestrebt, Störungen des Klinikalltages zu vermeiden“, erklärte Florian Landsmann, Kaufmännischer Direktor der Altmark-Klinikum gGmbH und fügte hinzu: „Aufenthalte im Krankenhaus erfordern Ruhe und Erholung. Mit der eingeräumten Besuchszeit können Patientinnen und Patienten die nötige Ruhe erhalten, um sich von ihrer Erkrankung oder ihrem OP-Eingriff zu erholen.“

Hinzu kommt, dass  der Schutz von vulnerablen Gruppen im Altmark-Klinikum auch nach der Corona-Pandemie Priorität hat. In Krankenhäusern können sich leicht Infektionen verbreiten, insbesondere wenn Patienten ein geschwächtes Immunsystem haben. Durch eine begrenzte Besuchszeit kann das Risiko von Infektionen verringert werden.  Die Vermeidung eines Infektionsrisikos spiegelt sich zudem im stationären Aufnahmeprozess wider. Patientinnen und Patienten mit Symptomen einer Atemwegserkrankung werden bei der Aufnahme mit einem Corona-Schnelltest getestet, um bei einem positiven Testergebnis entsprechende Hygienemaßnahme begleitend zum Heilungsprozess zu ergreifen. Auch während des stationären Aufenthaltes wird auf eine mögliche Entwicklung von Symptomen einer Atemwegserkrankung geachtet, um eine Verbreitung zu vermeiden.

Für Besucherinnen und Besucher der Palliativbereiche, Intensivstationen oder andere Bereiche mit kritisch erkrankten Patienten gelten Ausnahmen. Wir bitten darum, dass sich bei Bedarf die Angehörigen mit den behandelnden Medizinern bzw. mit der Stationsleitung in Verbindung setzen.