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Man sollte kontaktfreudig sein und gut mit Menschen umgehen können. Einfühlungsvermögen und vor allem Geduld sind wichtig, da es sich um kranke Personen handelt.
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Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden. Ein Einsatz im Früh-, Zwischen- bzw. Spätdienst und am Wochenende, mit entsprechendem Frei-zeitausgleich ist möglich.
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Der Jahresurlaubsanspruch im FSJ beträgt 26 Arbeitstage.
In der Probezeit und während der Seminartage darf kein Urlaub genommen werden. -
Die regelmäßige Teilnahme an Seminaren ist verbindlich. Die Seminare gelten als Arbeitszeit. Sie haben einen Umfang von 25 Tagen pro Jahr. Sie werden vom IB als Träger durchgeführt.
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Unterstützung des Fachpersonals bei therapeutischen Maßnahmen
- Hol- und Bringedienste
- Botengänge (z. B. Gang ins Labor)
- Betten machen und beziehen
- Hilfe beim An- und Ausziehen, Gehen, Nahrung anreichen
- Grundpflege (Waschen, Duschen, Baden, Haarpflege, Mundpflege usw.)
- Unterstützung bei Toilettengängen, Anlegen und Wechseln von Inkontinenzmaterial
- evtl. Teilnahme an Dienstübergaben
Pflegerische bzw. medizinische Aufgaben, die die Hilfstätigkeit überschreiten (z.B. Injektionen, Infusionen, Gabe von Medikamenten, etc.) sind grundsätzlich nicht gestattet.
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Die Zahlung der Vergütung erfolgt am Monatsende. Anspruch auf Kindergeld/Halbwaisenrente besteht auch während des FSJ.